Bodenrichtwerte

Öffentliche Bekanntmachung des Gemeinsamen Gutachterausschusses Künzelsau Bodenrichtwerte zum Stichtag 01.01.2023

Gemäß § 196 BauGB (Baugesetzbuch) in Verbindung mit der Gutachterausschussverordnung in der aktuellen Fassung, wurden durch den Gutachterausschuss am 20.06.2023 die Bodenrichtwerte zum Stichtag 01.01.2023 ermittelt.


Aufgrund der Kaufpreissammlung sind flächendeckend durchschnittliche Lagewerte für den Boden, unter Berücksichtigung des unterschiedlichen Entwicklungszustands, zu ermitteln (Bodenrichtwerte). In bebauten Gebieten sind Bodenrichtwerte mit dem Wert zu ermitteln, der sich ergeben würde, wenn der Boden unbebaut wäre. Es sind Richtwertzonen zu bilden, die jeweils Gebiete umfassen, die nach Art und Maß der Nutzung weitgehend übereinstimmen. Die wertbeeinflussenden Merkmale des Bodenrichtwertgrundstücks sind darzustellen.


Die Bodenrichtwerte sind jeweils zu Beginn jedes zweiten Kalenderjahres zu ermitteln, wenn nicht eine häufigere Ermittlung bestimmt ist.


Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass es sich bei den angegebenen Werten um rechnerisch ermittelte Durchschnittswerte handelt. Je nach Bodenqualität, Lage, Zuschnitt und Größe des Grundstücks sind Zu- und Abschläge denkbar. Die Flächenpreise gelten jeweils ohne Gebäude und Aufwuchs.


Die Bodenrichtwerte sind zu veröffentlichen. Jedermann kann von der Geschäftsstelle des Gemeinsame Gutachterausschusses Künzelsau Auskunft über die Bodenrichtwerte verlangen.


Der Zusammenschluss des Gemeinsamen Gutachterausschusses Künzelsau umfasst: Dörzbach, Forchtenberg, Ingelfingen, Krautheim, Künzelsau, Kupferzell, Mulfingen, Niedernhall, Schöntal,Waldenburg und Weißbach.


Die Bodenrichtwerte können ab dem 01.07.2023 auch auf der Internetseite BORIS-BW (www.gutachterausschuesse-bw.de) abgerufen werden.


Künzelsau, 20.06.2023


Konrad Schmetzer                                                                                  Anja Zinsler
Stellvertretender Vorsitzender des                                                        Leiterin der Geschäftsstelle des
GGA Künzelsau                                                                                      GGA Künzelsau

Tag der Veröffentlichung: 28. Juni 2023

 

Bodenrichtwerte zum Stichtag 01.01.2022 (maßgeblich für die Grundsteuererhebung) finden Sie bei den Dokumenten.

 

Hinweise und Ergänzungen zu den neuen Bodenrichtwerten:

Wir möchten den Einwohnern noch eine kleine Hilfestellung für die bessere Zuordnung der Bodenrichtwerte geben.

Zum einen findet jeder Eigentümer über Boris-bw bei Eingabe seiner Anschrift, gleich die korrekten Angaben zu seinem Flurstück. Zum anderen ist die Zone auf der Karte auf Boris-bw ersichtlich. (www.gutachterausschuesse-bw.de

Der gemeinsame Gutachterausschuss hat folgende Gebiete zu einem Gebiet zusammengefasst:

Ehemals Glaswiesen und Urenberg I                                      jetzt Wohngebiet Glaswiesen

Ehemals Urenberg II, Seniorendorf und Zwetschgenrain       jetzt Wohngebiet Urenberg

Ehemals Büttelsberg und Dorfberg I - III                               jetzt Wohngebiet Dorfberg

Baugebiet an der Mittelmühle bleibt wie bisher

Ehemals Altenberg I + II und Mühlgarten I + II                       jetzt Wohngebiet Mühlgarten / Altenberg

Ehemals Ortslage, Meßbacher Straße und Finkenweg            jetzt Mischgebiet Ortsmitte (Meßbacher Straße / Finkenweg)

Ehemals Hinterm Dorf und MI Wohnen und Einkaufen           jetzt Mischgebiet Hinterm Dorf

Ehemals Ehrenwiesen I + II und Hirtenau I + II                       jetzt Wohngebiet Hirtenau / Ehrenwiesen

Ehemals Brechofen, Mühlrain und Seewiesen                        jetzt Wohngebiet Seewiesen / Mühlrain

Ehemals Seewiesen und Tannenwald                                     jetzt Wohngebiet Seewiesen / Tannenwald

Sollten Sie weitere Fragen haben, dürfen Sie sich an den gemeinsamen Gutachterausschuss oder die Gemeinde wenden.