Führungszeugnis

Was ist ein Führungszeugnis?
Das Führungszeugnis, umgangssprachlich auch „polizeiliches Führungszeugnis“ genannt, ist eine auf grünem Spezialpapier gedruckte Urkunde, die vom Bundesamt für Justiz ausgestellt wird und bescheinigt, ob die betreffende Person vorbestraft ist oder nicht. Als Privatführungszeugnis dient es zum Beispiel bei Stellenausschreibungen der Vorlage beim künftigen Arbeitgeber.

Welche weitere Arten von Führungszeugnissen gibt es?
Das Führungszeugnis für behördliche Zwecke dient ausschließlich der Vorlage bei einer Behörde (z. B. zur Erteilung einer Fahrerlaubnis) und enthält neben strafgerichtlichen Entscheidungen auch bestimmte Entscheidungen von Verwaltungsbehörden.
Im erweiterten Führungszeugnis werden bestimmte Verurteilungen aufgeführt, die insbesondere wegen der geringen Strafhöhe in einem regulären Führungszeugnis nicht enthalten wären. Dabei handelt es sich um Verurteilungen aufgrund von Straftatbeständen, die für den Schutz von Kindern und Jugendlichen besonders relevant sind. Ein erweitertes
Führungszeugnis benötigen Personen, die im Kinder- oder Jugendbereich tätig werden wollen (z. B. Schule, Sportverein) oder wenn dies gesetzlich vorgesehen ist.
Ein Europäisches Führungszeugnis erhalten Personen, die – neben oder anstatt der deutschen – die Staatsangehörigkeit eines oder mehrerer anderer Mitgliedstaaten der Europäischen Union oder des Vereinigten Königreichs Großbritannien und Nordirland besitzen. Das Europäische Führungszeugnis enthält zusätzlich zur Auskunft aus dem Bundeszentralregister die Mitteilung über Eintragungen im Strafregister des Herkunftsstaats in der übermittelten Sprache, sofern der Herkunftsstaat eine Übermittlung nach seinem Recht vorsieht.

Infos zur Onlinebeantragung finden Sie unten im Flyer "Das Führungszeugnis in nur 6 Schritten online beantragen" sehen.

Beantragen können Sie das Führungszeugnis wie folgt:

  • Direkt im Internet nur über das Online-Portal des Bundeamtes für Justiz mit dem Personalausweis
  • Persönlich beim Bürgerbüro im Rathaus Dörzbach, die Gebühr in Höhe von 13 Euro muss bei der Beantragung bezahlt werden. Wenn ein Führungszeugnis zur Vorlage einer Behörde gewünscht wird, benötigen wir zur Beantragung das Schreiben der Behörde.

Alle weiteren Informationen sowie das Online-Portal finden Sie unter www.fuehrungszeugnis.bund.de.

Zuständiges Amt

Anschrift

Rathaus
Marktplatz 2
74677 Dörzbach
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Telefax: 07937 9119-20
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