Führerschein - Eine Karteikartenabschrift beantragen

Sie können sich über Ihre persönlichen Fahrerlaubnisdaten eine Bescheinigung aus dem örtlichen Fahrerlaubnisregister erstellen lassen. Die Abschrift enthält alle Eintragungen Ihres Führerscheins. Sie bestätigt, welche Faherlaubnisklassen Sie erworben haben.

Die Karteikartenabschrift wird benötigt, wenn Sie Ihre Fahrerlaubnis nicht im Geltungsbereich der Fahrerlaubnisbehörde an Ihrem aktuellen Wohnort erworben haben und die Fahrerlaubnis noch nicht im zentralen Fahrerlaubnisregister gespeichert ist. Dies betrifft alle Führerscheine, die bis einschließlich 31. Dezmeber 1998 ausgestellt wurden (unter anderem grauer oder rosafarbener Papierführerschein).

Zwei Beispiele, wann die zuständige Fahrerlaubnisbehörde an Ihrem Wohnort eine Karteikartenabschrift benötigt:

  • Sie wollen Ihren rosafarbenen oder grauen Papierführerschein in den EU-Kartenführerschein umtauschen
  • Ihr Papierführerschein ist verlorengegangen, und Sie benötigen einen Ersatzführerschein.

Erforderliche Unterlagen

  • Angaben zum Führerscheininhaber: Name, Vorname, Geburtsdatum, Angaben zur aktuellen Wohnanschrift und Angaben zum Wohnort, an dem der Papierführerschein ausgestellt worden ist.
  • Angaben zum Papierführerschein
  • Kopie vom Führerschein oder von einem Ausweisdokument
  • Angaben zur aktuellen Fahrerlaubnisbehörde: Name und Anschrift

Rechtsgrundlage

§ 25 der Verordnung über die Zulassung von Personen zum Straßenverkehr (Fahrerlaubnis-Verordnung - FeV) (Ausfertigung des Führerscheins).

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Die Mitarbeiter sind zu den Sprechzeiten telefonisch für Sie erreichbar.

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Mittwoch 08:30 - 12:00 Uhr
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