Reisigverbrennung

Folgendes bitte beachten:

Wenn Sie auf Ihrem Grundstück Reisig oder Obstbaumschnitt verbrennen wollen, müssen Sie dies mindestens einen Werktag zuvor beim Bürgermeisteramt Dörzbach, Marktplatz 2, 74677 Dörzbach schriftlich anmelden. Die Anmeldung erfolgt mit einem Antragsformular (siehe Dokumente).

Nach Erhalt des vollständig ausgefüllten Formulars werden wir die Angaben prüfen und eine Genehmigung erteilen. Bei zunehmender Trockenheit können wir allerdings keine Genehmigung erteilen.

 

Ein Anruf zur Anmeldung bei der Leitstelle darf nicht mehr getätigt werden. Diese Anrufe blockieren die Notrufnummer und verzögern unter Umständen dringende Notrufe. Wir bitten hier unbedingt um Beachtung!

 

Außerdem weisen wir Sie darauf hin:

Wenn Sie in Zukunft ein Feuer nur bei der Hauptleitstelle melden und daraufhin die Feuerwehr der Gemeinde Dörzbach alarmiert und ausrückt, so führt das zur Abrechnung des Feuerwehreinsatzes nach der Feuerwehrkostenersatzsatzung (FwKS) der Gemeinde Dörzbach.

Von einer Kostenerhebung wird nur abgesehen, sofern das Feuer beim Bürgermeisteramt Dörzbach zuvor angemeldet und genehmigt wurde.

 

Bei der Reisigverbrennung ist folgendes zu beachten:

  • Das Feuer muss während der gesamten Verbrennungsdauer beaufsichtigt werden, Die verantwortliche Person muss entsprechend erkennbar sein z. B. durch das Tragen einer Warnweste
  • Es dürfen ausschließlich Reisig und Obstbaumschnitt verbrannt werden.

Unzulässig ist eine Verbrennung von pflanzlichen Abfällen oder anderen Gegenständen.

Diese sind ordnungsgemäß gemäß der Abfallentsorgungsrichtlinien zu entsorgen.

 

Bei Fragen können Sie sich gerne mit uns in Verbindung setzen.

Kontakt: gemeinde@doerzbach.de oder Tel. 07937/91190

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